Hallo in die Runde und (m)eine Frage: Habe ich da etwas verpasst?
Die Erwerber (Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft leben) kaufen ein Grundstück mit dem Erwerbsverhältnis "als Gesamthandseigentum beider für alles".
Ich soll jetzt die Vormerkung eintragen. Der Notar formuliert auch seinen Antrag ausdrücklich so.
Ich bin jetzt verwirrt, denn das ist mir in den vielen Jahren noch nie so untergekommen.
Das geht doch nicht, - oder doch?