Erwerbsverhältnis "Gesamthandseigentum beider für alles" ?

  • Hallo in die Runde und (m)eine Frage: Habe ich da etwas verpasst?

    Die Erwerber (Ehegatten, die in Zugewinngemeinschaft leben) kaufen ein Grundstück mit dem Erwerbsverhältnis "als Gesamthandseigentum beider für alles".
    Ich soll jetzt die Vormerkung eintragen. Der Notar formuliert auch seinen Antrag ausdrücklich so.
    Ich bin jetzt verwirrt, denn das ist mir in den vielen Jahren noch nie so untergekommen.
    Das geht doch nicht, - oder doch? :eek:

    Greif niemals in ein Wespennest - doch wenn du greifst, so greife fest. (W. Busch)

  • Ich kenne das "Jedem gehört Alles" als Definition für die Gesamthandsgemeinschaft. Nur welche Gesamthandsgemeinschaft soll das sein? Gütergemeinschaft scheidet bei Zugewinngemeinschaft aus, die GbR gilt auch nicht mehr unbedingt als solche und eine Erbengemeinschaft geht nur bei Surrogationserwerb. Abgesehen davon, daß das natürlich angegeben sein müßte. Ich halte das für Unsinn.

  • Wie 45. Die Art der Gesamthandsgemeinschaft müsste schon angegeben sein. Als GbR würde ich das keinesfalls interepretieren, das widerspricht bereits dem Wortlaut des Gewollten. Mögen sie Gütergemeinschaft vereinbaren.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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