In welchem Stadium der Zwangsvollstreckung wart ihr denn? Wenn keine GVZ beauftragt und kein PfÜb beantragt ist, würde ich schon eine 1,5 als richtig ansehen.
Hat sie. Zudem kann man noch die Entstehung aus dem Gesamtwert der Forderung anzweifeln. Schlimm genug, dass sich Schuldner genötigt sehen, mit diesen Vereinbarungen immer noch mehr Kosten zu übernehmen, die sie ansonsten gar nicht schulden würden.
Das dürfte sich ja mit dem künftigen § 31b RVG (ab 01.08. ) erledigt haben
Nebenbei: Ich mag diese Vereinbarungen derzeit auch nicht.