A (türk. Staatsangehöriger) ist verstorben. Er hat nur den volljährigen Sohn B (türk. Staatsangehöriger) hinterlassen, keine Ehefrau.
Der Nachlass besteht aus Geldvermögen, beweglichen Sachen und einer Eigentumswohnung, alles in Deutschland. Im Ausland befinden sich keine Nachlassgegenstände.
B möchte jetzt einen Erbschein als Alleinerbe beantragen.
Kann er dies für den gesamten Nachlass beantragen ?