Guten Abend,
ich erhänge mich gleich mit dem Kabel meiner Maus...
Wir haben ein Beratungshilfeschein für Beratung in Strafsachen, hier Wiederaufnahme des Verfahrens, bekommen. Das Verfahren (Strafbefehl) ist rechtskräftig abgeschlossen, wir haben den Mandanten beraten und nun....die Abrechnung;
Was kann ich denn abrechnen? Die 30,00 EUR, zzgl. Märchensteuer und ggf. Akteneinsichtspauschale????
Ich DANKE euch, für eure Unterstützung!
LG Bella Cullen