Guten Morgen,
der Eigentümer "erteilt dem Käufer folgende Vollmacht: Das Vertragsobjekt darf mit Grundpfandrechten in Höhe des Kaufpreises belastet werden. Der Eigentümer bewilligt deren Eintragung samt Vollstreckungsunterwerfung. Der Käufer übernimmt die persönlichen Zahlungsverpflichtungen und tritt mit seiner Vormerkung zurück. Die Sicherungsabrede ist so zu gestalten, dass der Gläubiger das Grundpfandrecht bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur als Sicherheit verwenden darf in der Höhe, in der Kreditausreichungen die Kaufpreisschuld des Käufers getilgt haben."
Die nunmehr eingereichte Grundschuldbestellungsurkunde enthält keine Sicherungsabrede, so dass ich m.E. nicht prüfen kann, ob die Grundschuldbestellung von der Belastungsvollmacht gedeckt ist.
Was meint ihr?