Auch wenn es zu einem anderen Thema wird: Ich halte es schon für bedenklich, wenn jemand während der Dienstzeit eine (noch dazu vergütete) Nebentätigkeit ausübt. Und wieso sollte das mit einer Beförderung belohnt werden? Er/sie ist nicht im Büro und die verbleibenden Kollegen (ohne Zusatzvergütung) dürfen sich um das kümmern, was nicht warten kann! Selbst wenn die Akten am Abend (ohne "störendes" Publikum und Telefonate) abgearbeitet werden (wie ist das dann noch mit der täglichen Arbeitszeit?), hat er/sie eine Arbeitsentlastung erfahren. Die Kollegen müssten belohnt werden.
Würde man so stringent argumentieren, wäre damit jeder Begleitunterricht der Rechtspflegeranwärter während der Praxisphase gestorben. Für meine Person sieht das z.B. so aus , dass ich ca. gegen 15.30 Uhr nach 1,5 Stunden Rückfahrt vom Amtsgericht des Begleitlehrgangs zurückkomme und mich dann den liegengebliebenen Akten widme(n darf). Vom Vertreter wird da grs. nichts an Arbeit "verlangt". Publikum lässt sich natürlich nicht immer auf die Zeit meiner Anwesenheit vertrösten.
Begleitunterricht u.ä. ist für mich keine Nebentätigkeit sondern gehört zum Dienst.