Ratenreduzierung bei höheren Wohnungskosten- Kaution etc.

  • Hallo zusammen,

    ich hab ein Verf. (Familiensache), wo der Aster 60,00 € an mtl. Raten zu zahlen hat (bei der Ratenberech. waren ursprl. 350 € Mietkosten berücksichtigt).
    Jetzt hat der Aster eingewandt, dass die Ratenzahl.-Vpfl. zu reduzieren ist. Er zahlt jetzt 365 € Miete (290 € Grundmiete und 75 € Betriebskostenumlage).
    Dazu muss er noch eine Kaution in Höhe von 900 € leisten.
    Hinzu kommt noch, dass er Auwendungen für Möbel i.H.v. 2500 € (incl. Küchenzeile) hat.

    Würdet ihr hier die Rate reduzieren?

  • Die Mieterhöhung würde ich berücksichtigen, die Kaution nicht.

    Bei der Möbelanschaffung kommts drauf an: Wenn die auf einmal gezahlt wurde dann nicht. Ich gehe aber davon aus, dat die auf Raten läuft. Die würde ich berücksichtigen, wenn die Anschaffung notwendig wäre. Dazu müsste Sachvortrag erfolgen.

  • Mieterhöhung würde ich berücksichtigen.

    Bitte beachten:
    Nebenkosten wie Strom und Wasser können nicht zusätzlich abgezogen werden. Sie gehören zu den allgemeinen Lebenshaltungskosten und sind bereits im Freibetrag für die Partei mit berücksichtigt (BGH FamRZ 08, 781; Celle JurBüro 11, 145).

    Die Anschaffung der neuen Möbel nur dann, wenn sie erforderlich waren. (OLG Zweibrücken vom 06.04.2004 Aktenzeichen: 6 WF 48/04)

  • Schließe mich ebenfalls an.
    Bzgl. #3 allerdings nur bedingt.;)
    Fallen die Stromkosten für die Heizung an , sind sie zusätzlich berücksichtigungsfähig ( Umkehrschluss aus BGH - Beschluss vom 08.01.2008 , FamRZ 2008, 781 )

  • Mh, eigentlich wird Heizstrom, da in aller Regel günstiger, auf der Stromrechnung gesondert ausgeworfen.

    Im Zweifel würde ich die gesamten Stromkosten nehmen (aber über mehrere Monate, auch Sommermonate) hochrechnen.

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