Hallo,
erst mal ein frohes neues Jahr euch allen
Jetzt meine Frage: Eine KG hat Grundbesitz, der nach erstem Ansehen nicht über Wert belastet ist. IV kriegt den Grundbesitz allerdings weder in der Versteigerung, noch freihändig los. Er beabsichtigt daher die Freigabe des Grundbesitzes. Jetzt finde ich das bei einer Gesellschaft irgendwie seltsam. An wen gibt er frei? Und wer kümmert sich dann um den freigegebenen Grundbesitz? Dann kommt doch auch das Problem, dass die Gesellschaft nicht aus dem Register gelöscht werden kann, solange es noch Grundbesitz gibt. Ich meine, dass ich noch nie den Fall hatte, dass bei einer Gesellschaft was freigegeben wurde. Könnt ihr mich erhellen, ob das tatsächlich so möglich ist und wie das mit dem Grundbesitz dann weiterginge?