Die Betreuerin möchte einen Bausparvertrag (Guthaben ca. 7.000,-- EUR) kündigen, um mit dem Erlös Kosten für betreutes Wohnen und Krankenkassenbeiträge zu begleichen. Eindeuitig ist, dass das Rechtsgeschäft an sich genehmigungsfähig ist.
Die Betreute befindet sich derzeit in der Psychatrie.
- Ist sie vor der Genemigung anzuhören?
- Wenn ja, wie (schriftlich oder persönlich)?
- Wer ist für die Anhörung zuständig (Richter oder Rechtspfleger)?
Danke für alle Antworten!