fall:
rechtsmittel des bekl.-vetr. gegen meinen kfb. es wird moniert, dass im urteil erkennbar sei, dass der beklagte als gesamtschuldner haftet.
im rubrum des urteils gibts einen kläger und einen beklagten.
tenor: der bekl. wird als gs, neben der aus gesondertem titelhaftenden frau xy, verurteilt summe x zu zahlen.
die kosten des rechtsstreits trägt der beklagte.
für meinen kfb ist doch nur der kostenausspruch relevant (kosten trägt beklagter), oder?