Habe den Fall, dass eine Erbanteilsübertragung familiengerichtlich zu genehmigen ist.
Und zwar ist der Kindsvater eines 5 jährigen Kindes verstorben und das Kind ist zu 1/8 Erbe am Nachlass geworden.
Der Nachlass setzt sich nach Angaben der Beteiligten hauptsächlich aus einem bebauten Grundstück zusammen.
Hier läuft ein Versteigerungsverfahren wg. Aufhebung der Gemeinschaft. Nach einem Sachverständigengutachten soll der Verkehrswert 150.000 € betragen.
Die Haupterbin bietet 17.000 € dem mj. Kind an, wenn es aus der Erbengemeinschaft ausscheidet und den Teilungsversteigerungsantrag zurücknimmt. Nach Abzug der RA.-Kosten/ Versteig.-Kosten beträgt die Ausgleichszahlung tatsächlich 15.000 €.
Hatte so einen Sachverhalt leider noch nie. Die Kindsmutter hat mir schon eine kurze Feststellung über die Höhe des Nachlasses vorgelegt. (ein richtiges Nachlassverzeichnis von der Haupterbin soll nicht vorliegen).
Der Nachlasswert soll 148.000 € betragen (Aktiva-Passiva). Es kommt daher ein Erbteil von 18.500 € raus.
Der beteiligte Rechtsanwalt schreibt, dass die 17.000 € für das Kind als Vertreter der Kindsmutter auch aktzeptiert werden, um weitere Kosten im Rahmen der Zwangsversteigerung etc. zu vermeiden u. da das Risiko besteht, dass der Verkehrswert im Rahmen des Versteig.-Verf. nicht erzielt werden kann etc. Eine Angabe, ob die Haupterbin für den Fall, dass im Teilungsversteigerungsverf. ein Versteigerungserlös unter dem Verkehrswert erzielt wird, im übrigen vermögenslos ist und der restl. Erbteilsanspruch nicht anderweitig realisiert werden kann, wurde bisher nicht gemacht.
Könnt ihr mir hier vlt. helfen, wie vorzugehen ist.
Die Beteiligten drängen auf eine Entscheidung, da der Termin im Zwangsversteigerungsverf. schon bald bestimmt ist.
Danke