Guten Morgen,
zu meiner Frage habe ich hier noch nix gefunden, und ich weiß nicht, ob ichs mir vielleicht zu kompliziert mache:
Eine Betreute ist vor n paar Wochen ins Heim gekommen. Zeitgleich fand ein Betreuerwechsel statt, die alte Betreuerin ist ne Ehrenamtlerin, neue Betreuerin Berufsbetreuerin.
Letzte Amtshandlung der alten Betreuerin war die Kündigung der Wohnung. Sie hat nicht beantragt, die Kündigung zu genehmigen, sondern nur dem Gericht mitgeteilt, dass sie gekündigt hat, das war vor 2 Wochen; sie schickte zudem ein Schreiben des Vermieters, der sich mit der Kündigung der Wohnung zum 28.02.2013 einverstanden erklärt.
Hab die Akte seitdem aber nicht zu Gesicht bekommen, weil sie beim Richter lag.
Kann ich die Erklärung des Vermieters dahingehend "nutzen", dass eine Genehmigung durch das Gericht (entgegen 1907 und 1831) quasi überflüssig wär? Die Betroffene ist nicht anhörungsfähig, das heißt Verfahrenspfleger usw., fraglich, ob ich das alles bis zum 28.02. hinkrieg...oder wäre die Genehmigung trotzdem erforderlich,was im Zweifel zur Folge hätte, dass sich der Vermieter an seine Zusage mit dem 28.02. nicht mehr gebunden fühlt und dann auf einmal noch Mietforderungen im Raum stehen? Mit meinem Palandt hab ich mich deswegen schon gestritten, der sagt auch nix...