Moin allerseits. Habe hier als Grundbuchrechtspfleger einen Antrag auf Eintragung einer Grundschuld für den Landkreis als Sozialhilfeträger. Diese ist mit 12% jährlich zu verzinsen und sofort vollstreckbar gemäß § 800 ZPO. Betreuer und Ergänzungspfleger haben gehandelt, Betreuuungsgericht hat genehmigt.
Rechtlich eigentlich vom Grundbuch aus betrachtet nicht zu beanstanden, aber liegt es wirklich im Interesse der Betreuten, eine Grundschuld mit hohen Zinsen und Vollstreckungsunterwerfung zu genehmigen. Dies sind ja eher Dinge, die im Interesse des Solzialleistungsträgers. Eine Absicherung ohne Zinsen und ohne Unterwerfung nach § 800 ZPO wäre doch eigentlich ausreichend. Würdet Ihr so was genehmigen?
Danke
Saubär