Bei Antragstellung (Aufgebot des Grundschuldbriefes) war das Recht in einem Grundbuch eingetragen. Zwischenzeitlich, vor Erlass des Aufgebots, wurde es in Wohneigentum umgewandelt.
Ist hierfür eine Antragsergänzung erforderlich, dass der Brief für das nunmehr eingetragen in den Blättern ..... als Gesamtrecht eingetragene Recht aufgeboten wird oder kann ich das im Aufegbot von Amts wegen berücksichtigen?
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