Hallo,
ich habe hier "nur" einen Vergütungsantrag (mehrere TEuro) gegen den Betreuten. Dieser ist zwar geschäftsunfähig, aber durchaus noch anhörungsfähig. Insbesondere kontrolliert er seine Kontoauszüge sehr genau (und diskutiert alles aus).
Betreuer fürchtet, dass der Betreute die Betreuung eher aufheben lassen wird, als den Betreuer zu zahlen.
Betreuer würde eher auf die Vergütung verzichten, er hat auf meinen Vorschlag zumindest den Antrag hergereicht und gebeten, einen Verfahrenspfleger zu bestellen und den Betreuten nicht in Kenntnis von der Festsetzung zu setzen. Grund: § 34 (2) "existenzielle Ängste und psychische Instabilität".
Habt ihr sowas schonmal gemacht? Ich bin im Zweifel, ob ich Betreuer und Betreutem die Diskussion ums liebe Geld "ersparen" darf oder nicht.
Wie der Betreuer dann an sein Geld kommt, ist die weitere Frage, aber darum solls mir zunächst nicht gehen.