Weil ich meine, dass die Entscheidung besagt, dass man nur Rückstellungen bilden dürfe, wenn keine ausreichenden Zahlungseingänge zuerwarten sind. Wobei das natürlich Auslegungssache ist J
Zahlungseingänge sind quasi immer unsicher, vergl. Hentrich, ZInsO 2018, 74: Das 714€-Problem.