Hallo,
ich habe einen Fall mit folgendem Sachverhalt und habe Probleme hinsichtlich der Kostenentscheidung. Kann mir jemand helfen?
Es ist ein Mahnbescheid ergangen. Die Sache wurde ans AG weitergegeben. Streitwert bis dahin: 2772,73 Euro. In der Ansprüchsbegründung nimmt der Kläger die Klage teilweise in Höhe von 300 Euro zurück.
In der ersten mündlichen Verhandlung erfolgt eine weitere Klagerücknahme in Höhe von 331,30 Euro.
In welcher Höhe fallen Verfahrens- und Terminsgebühren für den Kläger- und Beklagtenanwalt an?
Vielen Dank im Voraus!