Abweichen Hinterlegungsantrag und überwiesener Betrag

  • Formulierung aus dem Teilungsplan:Feststellung der Teilungsmasse
    Die Teilungsmasse setzt sich zusammen aus dem Bargebot von € sowie 4% Meistgebotszinsen aus € vom Tag des Zuschlags bis zum Tag vor dem Erlösverteilungstermin (= Tage), ergibt €; insgesamt somit €.


    ÖHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHM ist es nicht vielmehr so: Meistgebot + Zinsen vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT; es sei denn, der Ersteher hinterlegt,dann:
    Meistgebot+ Zinsen für die Gelder, die (tatsächlich, hier 12.300,-€) hinterlegt wurden für die Zeit vom Zuschlag an bis zum Tag der Hinterlegung+ Zinsen für die weiteren Teile des Meistgebots (die nicht (wirklich) hinterlegt wurden) vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Formulierung aus dem Teilungsplan:Feststellung der Teilungsmasse Die Teilungsmasse setzt sich zusammen aus dem Bargebot von € sowie 4% Meistgebotszinsen aus € vom Tag des Zuschlags bis zum Tag vor dem Erlösverteilungstermin (= Tage), ergibt €; insgesamt somit €. ÖHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHM ist es nicht vielmehr so: Meistgebot + Zinsen vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT; es sei denn, der Ersteher hinterlegt,dann: Meistgebot+ Zinsen für die Gelder, die (tatsächlich, hier 12.300,-€) hinterlegt wurden für die Zeit vom Zuschlag an bis zum Tag der Hinterlegung+ Zinsen für die weiteren Teile des Meistgebots (die nicht (wirklich) hinterlegt wurden) vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT

    Doch, so ist es. :daumenrau

  • Formulierung aus dem Teilungsplan:Feststellung der Teilungsmasse Die Teilungsmasse setzt sich zusammen aus dem Bargebot von € sowie 4% Meistgebotszinsen aus € vom Tag des Zuschlags bis zum Tag vor dem Erlösverteilungstermin (= Tage), ergibt €; insgesamt somit €. ÖHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHM ist es nicht vielmehr so: Meistgebot + Zinsen vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT; es sei denn, der Ersteher hinterlegt,dann: Meistgebot+ Zinsen für die Gelder, die (tatsächlich, hier 12.300,-€) hinterlegt wurden für die Zeit vom Zuschlag an bis zum Tag der Hinterlegung+ Zinsen für die weiteren Teile des Meistgebots (die nicht (wirklich) hinterlegt wurden) vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT

    Doch, so ist es. :daumenrau


    Entschuldigung. Natürlich ist es so. Ich hab nur den Standard-Text aus dem TP rauskopiert und vergessen, diesen Passus an den hier diskutierten Sachverhalt anzupassen ;).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

    Einmal editiert, zuletzt von hiro (26. April 2013 um 09:41)

  • Nichts für ungut, hiro. ;) Ich wollte bloß die (wohl eher rhetorische) Frage von JoansDong beantworten, ohne zu erkennen, wen er zitiert hat (naja, ist ja auch wurscht...)

  • Meistgebot + Zinsen vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT; es sei denn, der Ersteher hinterlegt,dann:
    Meistgebot+ Zinsen für die Gelder, die (tatsächlich, hier 12.300,-€) hinterlegt wurden für die Zeit vom Zuschlag an bis zum Tag der Hinterlegung+ Zinsen für die weiteren Teile des Meistgebots (die nicht (wirklich) hinterlegt wurden) vom Tag des Zuschlags an bis zum Tag vor dem VT

    So geht , und nur so !

    Sorry, habe das Thema heute erst erlesen, sonst hätte ich schon 4 Seiten früher darauf hinweisen können, daß dies der einzig rechtlich richtige Weg ist ( wenn ich den geschilderten SV so früh auseinandergedröselt bekommen hätte :gruebel: )!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!