Meistgebot z. B. 12.000,-- Euro.
Hinterlegungsantrag wird gestellt für 12.500,-- Euro.
Überwiesen wird lediglich ein Betrag in Höhe von 12.300,-- Euro.
Ersteher ist der Meinung, dass ich nun selber die entsprechenden Zinsen ausrechnen muss.
Ich bin der Meinung, dass der Ersteher den kompletten Betrag in Höhe von 12.500,-- Euro überweisen muss.
Wer liegt richtig?