Hallo,
ich bin ehrenamtlicher Betreuer und mir wurden Fahrten zur Betreuten (im Rahmen der Aufwendungserstattung gem. Einzelnachweis) nicht anerkannt. Meines Erachtens waren dies Fahrten, welche im Rahmen der rechtl. Betreuung notwendig waren. Bei diesen Fahrten ging es darum, dass wichtige Angelegenheiten (auf Wunsch der Betreuten) mit der Betreuten besprochen werden mussten. U.a. wurde die Fahrt zwecks Besprechung ihrer finanziellen Situation nicht erstattet, obwohl nur ich ihr dazu Auskunft geben konnte, da ich ja auch das Geld "verwaltete". Sie wurde lange Zeit durch ihren Enkel bestohlen. Auch hat er ihr ihre EC-Karte "abgenommen" und monatlich Geld abgehoben für sich (insges. im 5-stelligen Bereich). Sie wollte von mir wissen, ob sie noch ausreichend Geld z.B. für ihre Bestattung hätte und ob ihr Enkel noch Zugriff auf das Konto hat. Für sie war dies eine sehr wichtige Angelegenheit, welche besprochen werden musste. Das Betreuungsgericht sieht es anders. Auch wurde eine Fahrt nicht erstattet, wo es um die Bestattungsvorsorge ging. Die Betreute beabsichtigte, einen Vorsorgevertrag durch mich abschließen zu lassen und wollte dies mit mir besprechen. Des weiteren wurde ein Fahrt nicht erstattet, bei welcher es darum ging, dass ich mir (nach Übernahme der Betreuung) einen Überblick über ihre Bekleidung verschaffen und dabei den Bedarf feststellen wollte. Ich weiß, einkaufen usw. fällt nicht unter die rechtl. Betreuung, aber auch nicht die Bedarfsermittlung? Um etwas zu organisieren, muss ich doch erst einmal wissen, was es zu organisieren gibt.
Ich hatte "alle" Aufgabengebiete inne.
Ich würde mich freuen, wenn mir hier geholfen werden kann. Vielleicht sogar mit Urteilen o.ä.
Wie seht ihr die o.g. Ablehnung meiner Kosten (Besprechung Finanzsituation, Bestattungsvorsorge und Bekleidungsüberprüfung). Ist diese gerechtfertigt?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Andy