Das Landratsamt als Flurneuordnungsstelle übersendet an das Grundbuchamt eine Ausführunsganordnung über eine Flurneuordnung.
Im Anschreiben heißt es u.a.:
"Der neue Rechtszustand ist mit Wirkung vom ... eingetreten. Von diesem Zeitpunkt an können rechtswirksame Verfügungen nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.
Das Grundbuchamt wird daher gebeten, ggf. die Beteiligten zu veranlassen, beim Landratsamt ... die vorzeitigen Berichtigung des Grundbuchs zu beantragen."
Das grundsätzliche Verfahren und die Rechtsfolgen bei einer Flurbereinigung sind mir soweit klar.
Was ist monentan vom Grundbuchamt konkret zu veranlassen?