Ich hab mal wieder ein Problem mit der Erstattungsfähigkeit von Unterbevollmächtigtenkosten.
Klägerin hat ihren Sitz in A. Gerichtsort ist B, der Hauptbevollmächtigte ist in C. Die Entfernung A - B beträgt ca. 500 km einfach, die Entfernung C - B beträgt ca. 90 km einfach.
Der Hauptbevollmächtigte beantragt nun die Kosten des Unterbevollmächtigten (Rechnung wird vorgelegt, soweit kein Problem). Die Kosten des UBV übersteigen aber die fiktiven Reisekosten des HBV um mehr als 10%.
Laut KFA des HBV sind die UBV-Kosten erstattungsfähig, da die fiktiven Reisekosten eines RA am Sitz der Partei in A wesentlich höher wären (was auch stimmt).
Ich hab nirgends was gefunden, ob ich die UBV-Kosten mit den fiktiven Reisekosten des tatsächlichen HBV zu vergleichen hab oder ob ich auf die fiktiven Reisekosten eines HBV am Sitz der Partei abstellen darf.
Die Gegenseite sagt wie immer nichts.