Ich glaube mich dunkel zu erinnern, irgendwo den Tip für die Beantragung eines PfÜB gelesen zu haben, dass die Ausfertigung beantragt werden soll, da es dann (angeblich) beim GVZ schneller gehen würde. Ich muss jedoch gestehen, dass es 1. schon eine Weile her ist, das gelesen zu haben und sich mir 2. der Sinn nicht erschlossen hat, so dass ich es möglicherweise auch wieder verdrängt bzw mir den Grund falsch gemerkt habe. Wenn ich es nicht vergesse, schau ich Montag im Büro mal, ob ich den Tip mit der Begründung wiederfinde.
Jau, such' mal raus. Ist mir zwar unerklärlich, dieser "Tip", aber überrasch' mich ...
Relativ einfach. Die Dauer der Zustellung durch den GVZ ist in ganz Deutschland sehr verschieden. Bei den meisten Gerichten dauert es nach meiner Erfahrung ca. 10 Tage, bei manchen geht es schneller, bei einigen dauert es aber auch betraechtlich laenger. 4 Wochen und mehr erlebe ich selbst immer wieder und aergere mich dann stets aufs neu. Grossglaeubiger haben meistens ihren eigenen GVZ, der fuer sie auch alle Zustellungen z.B. von Grundschuldbestellungsurkunden uebernimmt. Manchmal nimmt der Glaeubiger dann diesen GVZ auch fuer die Zustellung des PfueB, weil er dann weiss, dass das Ding am uebernaechsten Tag per Postzustellungsurkunde beim Drittschuldner eingeht. Time matters. Dieses Vorgehen bringt zwar den Verlust des Anspruches auf Drittschuldnerauskunft mit sich. Aber nahezu alle institutionellen Drittschuldner wie Banken, Finanzamt oder Arbeitgeber schicken die Drittschuldnererklaerung ja dennoch fleissig raus, also kann man das in Kauf nehmen.
Danke für die Info. Diese erklärt aber auch nicht wirklich, weshalb der Gl. eine Ausfertigung des Pfüb (vorab) möchte und gleichzeitig ganz normal die Vermittlung der Zustellung (über den zuständigen GVZ) beantragt.
Mir ist jetzt der Gedanke gekommen, dass der Gl.-Vertr. vielleicht entweder die Pfüb-Ausfertigung einfach in seine Unterlagen heften möchte oder (wegen der erwähnten langen Zustellzeiten) mit dieser seine zeitnahe Tätigkeit gegenüber dem Mandanten nachweisen möchte. (So nach dem Motto, an mir liegt es nicht, wenn dir ein anderer Gl. im Rang vorgeht.)