Habe hier folgenden Fall:
Eintragen soll ich eine Auflassungsvormerkung aufgrund des in dem aufschiebend bedingten Kaufvertrag, welcher auc ein Mietvertrag zwischen Käufer und Verkäufer enthält.
Der entscheidende Passus sieht wie folgt aus:
Der KV wird aufschiebend bedingt geschlossen. Bedingung gilt als eingetragen, wenn der Käufer erklärt, dass er den Kaufvertrag, wie er in dieser Urkunde niedergelegt ist, als für sich verbindlich wünscht. Die Erklärung muss notariell beurkundet werden. Die Erklärung für den Bedingungseintritt kann zunächst nur bis zum ....... erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt die Beurkundung der Ausübungserklärung. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, den diese Erklärung beurkundenden Notar anzuweisen unverzüglich eine Ausfertigung dem Verkäufer zuzuleiten.
Wird die Erklärung nicht bis zu dem vorgenannten Termin abgegeben, so ist die Ausübung nicht unmöglich. Jedoch kann der Verkäufer dem Käufer eine Frist von 1 Monat setzen, nach deren Ablauf ein Bedingsunseintritt nicht mehr erklärt werden kann. Die Fristsetzung bedarf der Schriftform. Entscheidend für die Fristwahrung ist wiederum die Beurkundung der Ausübungserklärung.
Ein Bedingungseintritt ist nicht mehr möglich, wann das im Teil B dieser Urkunde vereinbarte Mietverhältnis wegen außerordentlicher kündigung durch den Verkäufer oder wegen außerordentlicher kündigung durch den Mieter beendet ist. Beide Parteien sind verpflichtet, den´Notar über eine außerordentliche Kündigung uvnerzüglich zu informieren. Der Käufer tritt für den Fall, dass er vor Bedingungseintritt zuerst verstirbt, ein Recht auf Erklärung des Bedingungseintritts an seine Erben ab.
Eintragungsfähig?