neues PfüB-Antragsformular ab 01.03.13

  • Mit Einzug der neuen Formulare ist mir aufgefallen, dass einige Anwaltskanzleien die gepfändete Forderung nicht mehr zur Einziehung, sondern an Zahlungs statt überwiesen haben wollen.

    Bei der Überweisung an Zahlungs statt erlischt ja die Titelforderung gegenüber dem Schuldner mit Wirksamwerden des Überweisungsbeschlusses, und zwar unabhängig von der Einbringlichkeit der Forderung, § 835 (2) ZPO. Die Überweisung wirkt dann wie eine Abtretung.

    Da dies kaum ein Schuldner wissen wird, frage ich mich gerade, ob ein entsprechender kurzer Hinweis im PfÜb angebracht wäre. Wie handhabt ihr das denn?

    Auf dieses Katastrophenkästchen wurden wir freundlicherweise in einem Seminar bereits im letzten Herbst hingewiesen. Das Entsetzen war groß, und da waren nur Leute anwesend, die mit PfÜBs oft zu tun haben, aber augenscheinlich von sowas noch nie was gehört hatten. Wie mag das erst sein, wenn ein Gläubiger den Antrag heldenhaft ohne anwaltliche Vertretung stellt?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)


  • Auf dieses Katastrophenkästchen wurden wir freundlicherweise in einem Seminar bereits im letzten Herbst hingewiesen. Das Entsetzen war groß, und da waren nur Leute anwesend, die mit PfÜBs oft zu tun haben, aber augenscheinlich von sowas noch nie was gehört hatten. Wie mag das erst sein, wenn ein Gläubiger den Antrag heldenhaft ohne anwaltliche Vertretung stellt?

    Früher brauchte sich darüber keiner Gedanken zu machen, weil es in den Programmen fest eingegeben war (vermute ich mal).

    Nur, ich muss mir ja Gedanken darüber machen, ob die Überweisung wirksam ausgesprochen ist, wenn zwar das Häkchen in der ersten Zeile gemacht ist aber keine der beiden Alternativen angekreuzt wurde.

  • Ich sage es nur ungern und ganz leise, aber bislang waren die Helden der Zahlungs statt hier ausschließlich Anwälte, die die Anträge für ihre Mandanten gestellt haben.

    Und früher war in den Vordrucken bereits immer die Überweisung zur Einziehung vorgegeben, so dass es sich erübrigt hat, über irgendwelche Hinweise nachzudenken.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)

  • Ich sage es nur ungern und ganz leise, aber bislang waren die Helden der Zahlungs statt hier ausschließlich Anwälte, die die Anträge für ihre Mandanten gestellt haben.

    Sags ruhig laut - ich hab die allgemeine Ungläubigkeit ja im Seminar selbst miterlebt... :cool:

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Ich muss zugeben, ohne anfangs weiter darüber nachgedacht zu haben, habe ich bislang "zur Einziehung überwiesen" angekreuzt.
    Dann habe ich mal einen unserer RA gefragt, was der Unterschied sei (mir war der nämlich nicht bekannt) und er :gruebel::oops:

    Insofern: :2danke  wattwurm für die Erklärung.

  • Ich muss zugeben, ohne anfangs weiter darüber nachgedacht zu haben, habe ich bislang "zur Einziehung überwiesen" angekreuzt.
    Dann habe ich mal einen unserer RA gefragt, was der Unterschied sei (mir war der nämlich nicht bekannt) und er :gruebel::oops:

    [/Fremdschäm] :oops::oops::oops:! Wo soll das nur hinführen, ist das Studium wirklich schon so lange her... Oder werde ich alt, weil mich das ärgert?

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ich weiß es nicht silberkotelett, aber ich kann ja mal unseren "frisch studerierten" fragen, ob der mir das erklären kann. Wenn der es auch nicht weiß, ist vielleicht was am Studium falsch und die RA müssten zuvor Rpfl werden ;)

  • Auch örtlich ist die Überweisung auf Seite 8 unten denkbar schlecht gewählt.

    Vor lauter unnützer Seiten rutscht es dort herrlich dem Gläubiger durch, das da noch was wichtiges zu kreuzen ist - und ebenfalls rutscht es dort herrlich dem Rpflg durch, dass da vom Gl. nichts gekreuzt wurde.

    Und schon haben wir auf herrlichen 9 Seiten nur einen Pfändungsbeschluss erlassen - obwohl Pfändungs- und Überweisungsbeschluss drüber steht.

    Die Überweisung wäre doch auf Seite 3 direkt nach der Pfändung wesenlich funktionaler gewesen.

  • Die Plazierung mag wohl dort wo sie steht einen Sinn haben, weil es auch bisher immer am Ende des Beschlusses stand, abgesehen von möglichen Anlagen mit Forderungsaufstellung oder ergänzenden Anordnungen, die teilweise in besonderen Anlagen wiederzufinden waren, weil es vom Gericht entworfene Texte waren.

    Viel mehr stört mich, dass z.B. zuerst alle Forderungen, die gepfändet werden können aufgeführt sind und dann erst die Angaben folgen, welche Anordnungen zu beachten sind.

    So steht z.B. auf Seite 4 "Anspruch A und B" dass die für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften ... zu beachten sind und auf Seite 6 folgen dann die Angaben zur Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens mit dem Hinweis, dass das Anspruch A und B betrifft. Das ist unnötig doppelt gemoppelt und eins von beiden könnte man auslassen.

    Auf Seite 7 folgen dann die besonderen Anordnungen zur Pfändung von Arbeitseinkommen/SG-Leistungen. Dann, welche Unterlagen der Schuldner herauszugeben hat und zuletzt die Pfändungs- und Überweisungsanordnung.

    Aber vielleicht hat man sich auch dabei etwas gedacht :gruebel:

    Man hätte doch sicherlich zuerst die einzelnen Bezeichnungen der Forderungen (Anspruch A und B), die gepfändet werden sollen komplett mit den zusätzlichen Anordnungen und Hinweisen abschließend und zusammenhängend abarbeiten können und dann die nächste(n) Forderung(en) (Finanzamt, Bank, Bausparkasse, Versicherung und weitere Forderungen. Dann hätte man auch die nicht benötigten Seiten weglassen können, die nur unnötig stören verwirren und unnötigen Arbeitsaufwand und Papierverschwendung bedeuten. Wurde zu dem unnötig hochen Papierverbrauch überhaupt das Umweltministerium und unser Entwicklungshilfeminister befragt?????

    Aber ich befürchte, dass wir die wirklichen Probleme, die kommen werden, noch gar nicht sehen, weil sich die erst aus der Praxis heraus ergeben.

  • Die Plazierung mag wohl dort wo sie steht einen Sinn haben, weil es auch bisher immer am Ende des Beschlusses stand, abgesehen von möglichen Anlagen mit Forderungsaufstellung oder ergänzenden Anordnungen, die teilweise in besonderen Anlagen wiederzufinden waren, weil es vom Gericht entworfene Texte waren.

    Viel mehr stört mich, dass z.B. zuerst alle Forderungen, die gepfändet werden können aufgeführt sind und dann erst die Angaben folgen, welche Anordnungen zu beachten sind.

    So steht z.B. auf Seite 4 "Ansüpruch A und B" dass die für die Pfändung von Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften ... zu beachten sind und auf Seite 6 folgen dann die Angaben zur Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens mit dem Hinweis, dass das Anspruch A und B betrifft. Auf Seite 7 folgen dann die besonderen Anordnungen zur Pfändung von Arbeitseinkommen/SG-Leistungen. Dann, welche Unterlagen der Schuldner herauszugeben hat und dann wieder die Pfändungs- und Überweisungsanordnung.

    Man hätte doch sicherlich zuerst die einzelnen Bezeichnung der Forderungen (Anspruch A und B), die gepfändet werden sollen komplett mit den zusätzlichen Anordnungen und Hinweisen abschließend und zusammenhängend abarbeiten können und dann die nächste(n) Forderung(en) (Finanzamt, Bank, Bausparkasse, Versicherung und weitere Forderungen. Dann hätte man auch die nicht benötigten Seiten weglassen können, die nur unnötig stören und verwirren.

    Aber ich befürchte, dass wir die wirklichen Probleme, die kommen werden, noch gar nicht sehen, weil sich die erst aus der Praxis heraus ergeben.

    Wohl wahr. aber Du hast ja nicht mehr so lange

  • Sorry, hatte meinen Text noch etwas ergänzt, bevor ich Deine Antwort gesehen habe.

    Und was Deinen letzten Satz angeht, es sind noch 135 Arbeitstage :aetsch: Aber ich werde das auch weiter verfolgen.

  • Leider ist mit dem Vordruck nicht so der große Wurf gelungen, viel zu viel Papier usw. Es werden noch Probleme auftauchen, allein wenn man die Frage hinsichtlich der Frage schwarz/weiß ausreichend oder grün vorgeschrieben sieht.
    Also ich hab noch 26 Arbeitsjahre und bin mir jetzt schon zu 100% sicher, dass ich mich nach meiner Pensionierung damit nicht mehr befassen möchte:D

    Einmal editiert, zuletzt von Der Vollstrecker (7. Februar 2013 um 08:47) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Leider ist mit dem Vordruck nicht so der große Wurf gelungen, viel zu viel Papier usw. Es werden noch Probleme auftauchen, allein wenn man die Frage hinsichtlich der Frage schwarz/weiß ausreichend oder grün vorgeschrieben sieht.
    Also ich hab noch 26 Arbeitsjahre und bin mir jetzt schon zu 10005 sicher, dass ich mich nach meiner Pensionierung damit nicht mehr befassen möchte:D

    Das werde ich alleine auch schon aus dem Grund machen, weil ich auch weiter als Autor arbeiten und ggfs. auch weiterhin Seminare halten will.

    Sehr zum Leidwesen meiner Ehefrau ist mein Beruf auch mein Hobby und so werdet Ihr hier im Forum auch weiterhin mit meinen manchmal kritischen Kommentaren auskommen müssen. :eek:

    Ich hoffe aber doch, dass hin und wider auch brauchbare Beiträge von mir dabei sind ;)

  • Sehr zum Leidwesen meiner Ehefrau ist mein Beruf auch mein Hobby und so werdet Ihr hier im Forum auch weiterhin mit meinen manchmal kritischen Kommentaren auskommen müssen. :eek:

    Und das ist auch gut so ;)

    Welchen Teil meinst Du? den mit der Ehefrau oder die kritischen Bemerkungen (hoffentlich nicht).????

  • Leider ist mit dem Vordruck nicht so der große Wurf gelungen, viel zu viel Papier usw. Es werden noch Probleme auftauchen, allein wenn man die Frage hinsichtlich der Frage schwarz/weiß ausreichend oder grün vorgeschrieben sieht.
    Also ich hab noch 26 Arbeitsjahre und bin mir jetzt schon zu 10005 sicher, dass ich mich nach meiner Pensionierung damit nicht mehr befassen möchte:D

    Das werde ich alleine auch schon aus dem Grund machen, weil ich auch weiter als Autor arbeiten und ggfs. auch weiterhin Seminare halten will.

    Sehr zum Leidwesen meiner Ehefrau ist mein Beruf auch mein Hobby und so werdet Ihr hier im Forum auch weiterhin mit meinen manchmal kritischen Kommentaren auskommen müssen. :eek:

    Ich hoffe aber doch, dass hin und wider auch brauchbare Beiträge von mir dabei sind ;)

    Von mir aus gern:), wenn Du weiterhin am Ball sein willst. Deine Kommentare liefern ja auch immer wieder Denkanstöße.

    Meine Freizeitgestaltung kann ich mir hingegen nicht so vorstellen, da ich in der Freizeit komplett anderen Interessen nachgehe.

  • Sagt mal, wie wird das eigentlich ablaufen, wenn ein Gl. nur einen Pfändungsbeschluss und später erst auch einen Überweisungsbeschluss beantragt; zB bei Vollstreckung nach 720a :gruebel:

    Ich glaub fast, dass das der klassische Fall für - siehe weiter oben - absichtlich "vergessene" Kreuzchen wäre... ;)

    Den späteren Überweisungsbeschluss würde ich relativ formlos beantragen; so habe ich es auch bisher gehalten, und das ist nun ein Punkt, den ich nicht von der Verpflichtung zur Verwendung des Formulars umfasst sehe.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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