neues PfüB-Antragsformular ab 01.03.13

  • ich musste mir erst einmal ungläubig die Augen reiben: die Greifvögel haben zum ersten Mal einen korrigierten Antrag mit vollständig ausgefüllter Forderungsaufstellung eingereicht...

    :eek::eek::eek: krass!!! Es geschehen also doch noch Zeichen und Wunder!

  • ich musste mir erst einmal ungläubig die Augen reiben: die Greifvögel haben zum ersten Mal einen korrigierten Antrag mit vollständig ausgefüllter Forderungsaufstellung eingereicht...

    Wie jetzt ?:eek::eek::gruebel::gruebel:
    Echt wahr ?

  • Ich würde den Beschluss nicht erlassen, sondern die Akte aufgrund ihres Seltenheitswertes einem Museum zukommen lassen. Soll die ganze Welt dieses Wunder bestaunen und sich seiner ergötzen!^^

    :daumenrau

    Ich kann die Akte ja hinterher, anstelle sie wegzulegen, dem Staatsarchiv anbieten. ;)

    @ Lynn: Ihr weist zu schnell zurück, der Antrag war noch aus März...

    Ich weise gar nicht zurück. Jedenfalls nicht, wenn der Gläubigervertreter zu doof ist. Ist ja sein Problem. Ich gehöre zu denen, die Zwischenverfügungen 6 Monate auf Frist legen und dann weglegen :oops:

  • Ich würde den Beschluss nicht erlassen, sondern die Akte aufgrund ihres Seltenheitswertes einem Museum zukommen lassen. Soll die ganze Welt dieses Wunder bestaunen und sich seiner ergötzen!^^

    Ich kann die Akte ja hinterher, anstelle sie wegzulegen, dem Staatsarchiv anbieten. ;)

    @ Lynn: Ihr weist zu schnell zurück, der Antrag war noch aus März...

    Ich weise gar nicht zurück. Jedenfalls nicht, wenn der Gläubigervertreter zu doof ist. Ist ja sein Problem. Ich gehöre zu denen, die Zwischenverfügungen 6 Monate auf Frist legen und dann weglegen :oops:

    so erreichst du aber nie eine Entscheidung deines LG, die dir die Arbeit wahrscheinlich erleichtern würde.

    Ich weise zur Zeit ca. 5 Anträge pro Tag zurück.... bisher leider ohne eine Beschwerde bekommen zu haben. Aber das ändert sich hoffentlich bald :)

  • Ich habe bereits eine Entscheidung von meinem Landgericht ;) Wegen der Zinsen. Als nächstes kommt die Baustelle Unterschrift. Da wird dann aber gar nicht mehr zwischenverfügt. Nur wenn ich schon zwischenverfügt habe, kommt die Akte für 6 Monate auf Frist und ich sehe die wenigstens nicht alle paar Wochen wieder. Dafür bin ich momentan in M zu abgesoffen...

  • Ich habe natürlich auch meine eigenen Autotexte (könnte man auch als Beschlussbegründung verwenden) und denen entsrechend ein 2. Mal ausführlichst geantwortet, auch dass die BGH-Entscheidung u. darauf basierende Kommentierung nicht den Formularzwang berücksichtigt. Aber wenn die auf keine rechtsmittelfähige Entscheidung drängen, kommt auch kein RM.

    Außerdem dürfte eine Entscheidung meines LG die vielen anderen auswärtigen Gl.-Vertr. auch nicht beeindrucken bzw zu deren Kenntnis gelangen. Mit den örtlichen Gl.-Vertr. gibt es ja keine Probleme, die reichen nach Monierung sofort korrigierte Anträge ein.

    Uns hilft nur eine BGH-Entscheidung, glaub' ich.

  • ASuch das LG Hannover hat entschieden, dass Seite 3 des amtlichen PfÜb-Vordrucks ordnungsgemäß und vollständig auszufüllen ist und das bloße Beifügen eines Forderungskontos nicht ausreichend ist.

    Die Entscheidung ist zusammen mit der angefochtenen Entscheidung und dem Nichtabhilfebeschluss im Rechtsprechungthread im Volltext "veröffentlicht".

  • ich musste mir erst einmal ungläubig die Augen reiben: die Greifvögel haben zum ersten Mal einen korrigierten Antrag mit vollständig ausgefüllter Forderungsaufstellung eingereicht...

    Wie jetzt ?:eek::eek::gruebel::gruebel:
    Echt wahr ?

    So nun hab ich von denen auch grad 2 korrigierte Anträge gekriegt. Wahnsinn:D:D:D

  • Boah eih! Ich auch möcht!
    Habe gerade meine 4. Zwischenverfügung wegen Seite 3 in derselben Sache gemacht. Ist aber nicht der Gläubigervertreter mit dem Vogel im Briefkopf, meiner hat aber -sieht man von einem Schreibfehler ab- auch was tierisches im Namen, hoppel-hoppel. Sollte die Versionen zu Seite 3 sammeln, vielleicht will die ja auch mal jemand ausstellen!;)
    Ich bin echt immer noch zu gutmütig.

  • Die neuen PfÜbse von den Greifvögeln werden allerdings weiterhin falsch beantragt, kann man nur hoffen, dass die noch vor einem zwischenzeitlich eingespielten Softwareupdate beantragt wurden und in Kürze auch korrekt eingehen werden.

    Wenn nicht gibt´s ne Zwischenverfügung und dann -wenn nicht behoben wird- halt die Zurückweisung :D

  • Bilanz bzgl. der "Greifvögel", 2-mal Bitte um Fristverlängerung, die ich abgelehnt habe, insgesamt 3-mal Antragskorrektur inkl. Seite 3, 7 Neuanträge, die allesamt wieder -wie gewohnt- zu beanstanden waren.
    Wäre schön, wenn sich die Leutchen mal auf eine Verfahrensweise verständigen könnten :gruebel:

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