Hallo zusammen,
es steht der Verteilungstermin an und ich frage mich, ob ich im Vorfeld Hinweise an die Beteiligten gebe...
Das versteigerte Grundstück ist folgendermaßen belastet:
Grundschuld A mit Gläubiger A
Grundschuld B mit Gläubiger B
Grundschuld C mit Gläubiger C.
C betreibt das Verfahren, die Grundschulden A und B valutieren nicht mehr (wahrscheinlich Umschuldung über C). Es liegen sogar Löschungsbewilligungen für die Rechte A und B vor, aber die Zustimmung der Eigentümer zur Löschung fehlte bisher. Eine verdeckte Eigentümergrundschuld ist nicht nachgewiesen. Der Zuschlag ist erteilt unter der abweichenden Versteigerungsbedingung, dass die Rechte A und B erlöschen. Ich gehe davon aus, dass A, B und C jetzt erwarten, dass C den Erlös erhält und dies von den Dreien auch so gewollt ist. Dem ist aber m.E. nicht ohne Weiteres so.
Die Zuteilung müsste nach Grundbuchinhalt erfolgen, also vorrangig an A und B.
a) Wenn A und B signalisieren, dass sie den Erlös nicht möchten, ändert dies nichts an der dinglichen Rechtslage. Sie können eine "Minderanmeldung" hinsichtlich der Zinsen erklären, aber das Kapital müsste trotzdem an sie zugeteilt werden, oder? Bei "Annahmeverweigerung" => Hinterlegung?
b) Wenn A und B formal auf den Erlös verzichten, steht der Erlös dem bisherigen Eigentümer zu.
c) Bei Aufhebung des Erlösanspruchs rücken die nachrangigen Ansprüche auf - das geht aber nur mit Zustimmung des bisherigen Eigentümers, die nicht zu erwarten ist.
d) Kommt hier Abtretung der Erlösansprüche durch A und B an C in Betracht, damit das von den Beteiligten gewünschte Ergebnis erzielt werden kann? Müsste C dann unter Nachweis der Abtretung (Abtretungsvertrag) seine Ansprüche an der Rangstelle von A und B anmelden?
e) Oder geht es einfacher und reicht es evtl. aus, wenn A und B das Vollstreckungsgericht anweisen, den auf sie entfallenden Erlös an C auszuzahlen?