Hallo, ich habe hier ein Problem mit der Auslegung eines Testaments:
Der A und die B wollen gemeinsam ein Testament errichten. Sie formulieren:
"Wir setzen uns gegenseitig als alleinige Erben ein. nach dem Tode des Längstlebenden von uns soll der Nachlass an meinen Enkel E fallen. Mein Sohn S ist wird hiermit enterbt."
Die B ist die Mutter des Sohns S, der A hat damit im Prinzip nichts zu tun, er war zwar der Ehemann der B, aber nicht der Vater des Sohns S. Der A selbst hat keine Kinder.
Nur die B hat das Testament unterschrieben und sie ist auch diejenige, die verstorben ist. Jetzt ist meine Frage, ob das unwirksame gemeinschaftliche Testament von A und B in ein wirksames Einzeltestament nach der B ausgelegt werden kann. Ist es sinnvoll, den A dazu anzuhören, ob sie wirklich ein gemeinschaftliches Testament errichten wollten? Ich weiß grade nicht weiter und könnte ein wenig Hilfe gebrauchen.
Falls noch Informationen zum Sachverhalt fehlen, werde ich diese schnellstmöglich nachreichen.