Keine rosigen Zeiten für die Kollegen in NRW:
Düsseldorf - Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Mittwoch mit rot-grüner Mehrheit ein Gesetz zur Beamtenbesoldung verabschiedet. Damit werden die im März ausgehandelten Tarife für die Angestellten des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen nur auf die unteren Beamtenbesoldungsgruppen übertragen. Für mittlere Gruppen sind leichte Erhöhungen vorgesehen, für höhere Beamte zwei Nullrunden. CDU, FDP und Piraten stimmten dagegen. Die Opposition will das Gesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen. Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der vor allem Grundschullehrer vertritt, kündigte einen solchen Schritt an. Das Gesetz sei ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip. dpa, SZ
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Dass die Besoldungsgruppen bis einschließlich A 10 ungeschmälert an der Erhöhung teilhaben (5,6 % für 2013/2014), ist nur ein schwacher Trost. Wer weit über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbringt und schon nach A 11 aufgestiegen ist, ist also der Dumme (nur 2 % für 2013/2014). Dadurch verkehrt sich das Leistungsprinzip in sein exaktes Gegenteil. Allerdings standen die Regierungsparteien in NRW noch nie in dem Verdacht, dem Beamtentum besonders wohlgesonnen zu sein.
Ab einschließlich A 13 gibt es zwei Nullrunden. Das betrifft insbesondere eine große Zahl von Lehrern.
Wie war das noch: Bildung ist ein hohes Gut und deshalb muss man sie sich (gemeint ist der Steuerzahler) auch etwas kosten lassen? Schaufensterreden sind das Eine und konkretes (gegenteiliges) Handeln das Andere.
Nun gut, bald sind Wahlen.