Ja also wenn der Verwalter alles allein entscheiden kann und alles ohne Beschlüsse funktioniert, dann brauchen wir das Gericht ja nicht mehr. Kann ich dann auch Zusammenrechnungswünsche mit Abstimmungswünschen an zwei Drittschuldner (z. B. zwei Arbeitgeber oder ein Arbeitgeber + Rententräger) schicken oder Infos, dass bestimmte Unterhaltsberechtigte ganz oder teilweise nicht zu berücksichtigen sind? Das geht doch auch nicht einfach so ohne gerichtlichen Beschluss. Und ohne Anhörung des Schuldners
Ich fürchte, die DS schneiden sich da ins eigene Fleisch, wenn sie auf spontane Wünsche des Verwalters eingehen, weil dem mal grad so ist. Der kann doch nicht mit einem Federstrich die gesetzlichen Vorschriften der ZPO umgehen und der Drittschuldner nimmt´s dann auch noch gelassen hin. Da steht doch klar drin, dass das Vollstreckungsgericht auf Antrag bestimmte Regelungen treffen kann, die InsO verweist auf die ZPO. Nirgendwo steht, dass der Verwalter derartiges einfach so machen kann, wenn ein Drittschuldner involviert ist.
Der Verwalter kann eigentlich nicht einfach so den Arbeitgeberbetrag "freigeben", weil das eigentlich Masse ist, sobald es auf dem P-Konto eingeht und oberhalb des freigegebenen Betrages liegt. Würde ich z. B. never ever machen. Da bestehe ich auf einen Beschluss, den der Schuldner beantragt hat, weil ich ja mit so einer Freigabe die Masse schädigen würde.
Freigabe kann doch m. E. nur funktionieren, wenn es "ein Ding" zwischen Verwalter und Schuldner ist, kein Dritter dran hängt.
Korrigiert mich, aber so eine Freigabe hat doch eigentlich keine Wirkung und letztlich macht sich der Verwalter auch noch haftbar, wenn er auf Massezufluss verzichtet. Ob die Gläubiger das lustig finden?