Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas ratlos
Anfang Mai ging ein Kostenfestsetzungsantrag nach § 11 RVG ein. Dieser wurde dann an die Partei weitergeleitet, welche aufgrund des Antrags die Gebühren bezahlte.
Der Rechtsanwalt hat die Zahlung bestätigt, will jetzt aber, dass ich "die Kosten hinsichtlich der Zinsen" festsetze.
Geht das überhaupt?
Mal ganz abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, warum der Anwalt wegen ca. 3,50 € sowas komisches beantragt...
Vielen Dank schonmal!