Phänomen nach Änderung der Gebührentabellen

  • Ich hatte heute einen Anruf eines Rechtsanwaltes, der wissen wollte, ob er jetzt bei allen KFA`s neues Recht anwenden kann :confused: :gruebel: :eek: ...traurig...

    Solange er nicht auf die Idee kommt, die alten KFBs rückwirkend berichtigen zu lassen ...

  • Bislang hatte ich erst einen Antrag nach neuem Recht, bin aber zuversichtlich, dass es dabei nicht bleiben wird. Die Zwischenverfügung habe ich mir jedenfalls vorsichtshalber schon mal weggespeichert ...Lustig wird es ja auch erst, wenn die Diskussionen Aufkommen, wann denn der unbedingte Auftrag erteilt wurde ;)

    Ein derartiger Textbaustein wurde sehr schnell bei Forum-Star eingepflegt :)

  • Ach Gottchen, bleibt mal locker. Ich krieg auch seit Jahren den immer gleichen Text "Bei einer Beratung kann eine Auslagenpauschale nicht entstehen". Trotz anwaltlicher Versicherung, und häufiger, als dass die Vergütung ohne Zwischenverfügung einfach angewiesen wird. Damit muss man halt leben, dass es manche wissen und manche nicht. Das 60er-Problem ist wenigstens ein endliches...:cool:

  • Bislang hatte ich erst einen Antrag nach neuem Recht, bin aber zuversichtlich, dass es dabei nicht bleiben wird. Die Zwischenverfügung habe ich mir jedenfalls vorsichtshalber schon mal weggespeichert ...Lustig wird es ja auch erst, wenn die Diskussionen Aufkommen, wann denn der unbedingte Auftrag erteilt wurde ;)

    Ein derartiger Textbaustein wurde sehr schnell bei Forum-Star eingepflegt :)

    Wie eingepflegt? Hast du dir selbst einen Autotext gespeichert oder wurde das wirklich in ForumStar für alle gemacht?

  • Ich hatte auch schon einige falsche Anträge. Aber noch ist's ja einfach, weil eindeutig.
    "Lustig" wird's in ein paar Wochen, wenn nicht mehr aus der Akte ersichtlich ist, ob der Auftrag vor, oder nach dem 01.08. erteilt wurde. :(

  • Ich hatte bisher noch keine Akte, die nach dem 1.8. angelegt wurde. Also kein Problem :) bis das erste VU kommt, wird es aber nicht mehr lange dauern...:(

  • "Lustig" wird's in ein paar Wochen, wenn nicht mehr aus der Akte ersichtlich ist, ob der Auftrag vor, oder nach dem 01.08. erteilt wurde. :(

    bis das erste VU kommt, wird es aber nicht mehr lange dauern...:(

    Tja, grade noch geschrieben, jetzt die erste auf dem Tisch: Klageeingang 05.08. :mad:
    Ich habe jetzt mal um Übersendung der Vollmacht gebeten.

  • Ich hatte auch schon einige falsche Anträge. Aber noch ist's ja einfach, weil eindeutig.
    "Lustig" wird's in ein paar Wochen, wenn nicht mehr aus der Akte ersichtlich ist, ob der Auftrag vor, oder nach dem 01.08. erteilt wurde. :(

    Wo wir schon mal so schön bei dem Thema sind:

    Wie seht ihr das denn eigentlich bei den Grenzfällen? In der überwiegenden Zahl der Anträge wird ja vermutlich keine Erklärung zur Auftragserteilung enthalten sein. Beabsichtigt ihr "von Amts wegen" nach dem Tag der Beauftragung zu fragen oder nur auf Rüge des Gegners? Und wie lange ist ein Fall eigentlich ein Grenzfall?

    Ich habe nicht mehr auf dem Schirm, wie ich es bei der Änderung BRAGO/RVG gehandhabt habe.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich hatte heute einen Anruf eines Rechtsanwaltes, der wissen wollte, ob er jetzt bei allen KFA`s neues Recht anwenden kann :confused: :gruebel: :eek: ...traurig...

    Solange er nicht auf die Idee kommt, die alten KFBs rückwirkend berichtigen zu lassen ...


    So etwas hatte ich schon... :mad:

    :eek: Jetzt nicht wirklich, oder?

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Ein derartiger Textbaustein wurde sehr schnell bei Forum-Star eingepflegt :)


    Mich würde auch mal interessieren, ob es ein "offizieller" Baustein ist. Kannst Du mir den mal per pN zukommen lassen?

  • Was verstehst du unter selbstständiger Weiterbildung? Die ReNo fährt/geht auf eigene Kosten zum Seminar und legt dann freudestrahlend die Teilnahmeurkunde beim Chef vor, damit ihr Chef ruhigen Gewissens einen Festsetzungsantrag unterschreiben kann? :gruebel:

    Es war nur eine Frage. Ich halte es für selbstverständlich, dass Kanzleien, die Wert auf gute Qualität legen, ihre ReNos bei solchen gravierenden Änderungen gut informieren. Wie man das macht, ist doch jeder Kanzlei selbst überlassen. Ob Seminar oder interne Besprechung spielt dabei doch gar keine Rolle. Die Außenwirkung leidet jedoch in solchen Fällen gravierend, wenn falsche Anträge beim Gericht landen, die schlicht auf Unkenntnis beruhen.


    Ehrlich gesagt, das ist mir so etwas von schnurz, wie es in den einzelnen Kanzleien gehandhabt wird. Wer sich darauf verlässt, dass sich Cheffe rührt und daher keine Eigeninitiative entwickeln kann/will, der lässt es halt. Mich interessiert vielmehr, was unter dem Strich bei den Anträgen herauskommt.
    BTW: Ich suche mir auch aus verschiedensten Quellen in Eigenarbeit Sachen heraus, die für mich relevant sind. Sich immer nur auf offeizielle Wege zu verlassen, geht meist so was von in die Hose... aber das ist jedem selbst überlassen. Man muss dann eben auch mit dem Echo leben können.

  • Stimmt ja, es gibt ja auch die Konstellation, dass der Klägervertreter altes Recht und der Beklagtenvertreter neues Recht anzuwenden hat. Na, wenn das nicht ungerecht ist. :D:cool:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Man muss dann eben auch mit dem Echo leben können.

    Wer ist "man"? Die Monierungen kriegt die Kanzlei um die Ohren gehauen, nicht die spezielle ReNo in ihrer Unwissenheit - die aus welchen Gründen auch immer entstanden ist. Der Anwalt haftet für das, was er unterschreibt. Also sollte er auch willens sein, dafür zu sorgen, dass alles ordnungsgemäß läuft. Qualitätssicherung nennt man das. Und die ReNo ist nicht dafür verantwortlich, die Qualität auf ihre Zeit- und Kostenrechnung zu sichern. Ich kenne da eine ReNo, die hat selbst ganz viel Zeit und ´ne Menge Geld in ihre eigene Fortbildung und Qualifikation gesteckt und die sichert heute nicht mehr die Qualität der Kanzlei, die sie nicht gefördert hat. Die fühlt sich nicht mehr dafür verantwortlich, ob die Festsetzungsanträge nun den Ansprüchen genügen oder nicht.

    Der Anwalt muss wissen, was er will und es ist seine Außendarstellung, wenn er seine Mitarbeiter im Regen stehen lässt oder sich darauf verlässt, dass die sich das Wissen schon irgendwie - möglichst in ihrer Freizeit und von ihrem eigenen mickrigen Gehalt - beibringen. Und die ReNo, die das wirklich selbst in die Hand nimmt, wird sich auch nicht mehr lange mit ihrem bisherigen Chef aufhalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Jamie (7. September 2013 um 13:07)

  • Eine tolle Einstellung, gratuliere. Jetzt fehlt nur noch die leidige Diskussion über das "mickrige" Gehalt. Ein RA, der Angestellte mit solch einer Überzeugung hat, kann einem nur leid tun. Das ist dann wohl das Paradebeispiel von Qualtätssicherung. Ich wüsste, wie ich reagieren würde! :teufel:
    Aber das Thema ist anderwärts schon so lang und breit getreten worden, da habe ich nun wirklich keinen Bock drauf. Daher hier: EOD.

  • Ein RA, der Angestellte mit solch einer Überzeugung hat, kann einem nur leid tun.

    Dir sollten lieber die RAe leid tun, denen die Fachangestellten, die sich selbst weiterbilden (auf eigene Zeit- und Kostenrechnung) regelmäßig weglaufen. Für die Qualitätssicherung ihrer Kanzleien müssen RAe schon mal selbst sorgen und nicht drauf hoffen, dass ihre ReNos das bisschen Gehalt für die Weiterbildung ausgeben, um ihrem Chef die Qualität zu sichern.

    Jede ReNo, die gezwungen wird, in die eigene Tasche zu greifen, damit ihr Chef die richtigen Gebühren bekommt, hat ein Problem: Ihren Chef!

    In einer Kanzlei, in der sich ReNos von ihrem Gehalt selbst weiterbilden müssen, um die Qualität der Kanzlei ihres Chefs zu sichern, ist was oberfaul. Und jede ReNo, die ein Seminar von ihrem Gehalt selbst bezahlt, um für ihren Chef gut zu arbeiten, macht einen riesen Fehler. Spätestens dann - wenn derartiges verlangt wird - sollte die ReNo zwar ihr Seminar selbst bezahlen, dann aber auch parallel Bewerbungen schreiben und ihren Koffer packen.

  • Hallo,

    ich verstehe die Diskussion hier auch nicht so recht.

    Wenn ein RA nach neuem Recht die Kosten beantragt sind, obwohl sie nach altem Recht entstanden sind entsteht ja weder für den Mandanten noch für die Kanzlei ein Schaden. Der einzige Nachteil dürfte für die Kanzlei durch die Monierungen entstehen - wenn überhaupt welche gemacht werden und der Rechtspfleger nicht direkt absetzt (mache ich z.B. so aus Gründen der Verfahrensökonomie).

    Für die RAe dürfte immer noch gelten: Lieber im Zweifel zu viel beantragt als zu wenig. ;) Nur wir Rechtspfleger sehen dies manchmal anders, da es uns halt ein wenig mehr Arbeit macht...

    Gruss
    Peter

  • Wenn es eindeutig ist, kann man sicherlich ohne vorherige Beanstandung gleich zurückweisen (das fällt mir persönlich schwer, mir ist das mit dem "rechtlichen Gehör" so in Fleisch und Blut übergegangen, auch wenn es das beim Rpfl ja gar nicht gibt lt. BVerfG). Aber lasst mal etwas Zeit ins Land gehen, dann kann man aus der Akte nicht eindeutig ersehen, wann der unbedingte Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit erteilt wurde, und da heißt es dann erst mal drauf hinweisen. Und die alte Rechtsprechung ausgraben aus der Übergangszeit zwischen BRAGO und RVG. ;)


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