Mahnkosten für Gerichtskosten-Mahnung

  • Seit einigen Wochen werden - jedenfalls in Nds. - auf Gerichtskosten-Mahnungen Mahngebühren von 5 € ab der ersten Mahnung erhoben.

    Ich suche nun schon eine gefühlte Ewigkeit nach der entsprechenden Rechtsgrundlage - leider erfolglos. :(

    Kann mir vielleicht jemand von Euch behilflich sein?!!? :hoffebete

    Ulf

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  • Meine einzige Idee: § 5 II JBeitrO, § 7 EBAO.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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