Seit einigen Wochen werden - jedenfalls in Nds. - auf Gerichtskosten-Mahnungen Mahngebühren von 5 € ab der ersten Mahnung erhoben.
Ich suche nun schon eine gefühlte Ewigkeit nach der entsprechenden Rechtsgrundlage - leider erfolglos.
Kann mir vielleicht jemand von Euch behilflich sein?!!?