Genehmigungsbegürftigkeit des Antrags auf abgeschlossenheit

  • wie der Vorredner.

    Wo wäre der Genehmigungstatbestand? Ist ja nur ein Bescheinigung vom Amt, das etwas auch so ist wie es ist und keine Verfügung oder ein Rechtsgeschäft :confused:

    Wirkungskreis :confused: --> da wird sich der Bauamtssachbearbeiter schon beschweren, wenn's ihm nicht ausreicht.
    m.E. Wohnungsanglegenheiten, Behördenangelegenheiten, Vermögessorge sollten jeweils für sich ausreichen.

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