Mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel gegen neue Grundstückseigentümer vor. Auf dem Grundstück wird eine Kneipe betrieben. Der frühere Eigentümer sowie der Pächter sind verurteilt worden dafür zu sorgen, dass von der Gaststätte keine Lärmstörungen ausgehen.
Noch vor Erlass des Urteils ist das Eigentum an dem Grundstück übergegangen. Der Gläubiger beantragt die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel gegen die neuen Eigentümer. Die neuen Eigentümer wenden sich gegen die Klauselerteilung, da sie an dem Verfahren nicht beteiligt wären.
Hatte jemand schon mal so einen Fall? Sind die neuen Eigentümer in diesem Fall ein Rechtsnachfolger gegen die das Urteil nach § 325 ZPO wirksam ist?
Ich habe inzwischen so viel gelesen, dass ich völlig durcheinander bin, offen gesagt.