Folgender Fall:
Erblasser hat ein notarielles Testament errichtet und darin einen Neffen als Alleinerben eingesetzt.
Das Testament wurde von mir eröffnet. Zeitgleich wurden von den sonstigen Verwandten ( ges. Erben) Einwendungen erhoben, dass der Alleinerbe erbunwürdig sei. Sie wenden sich gegen die Aushändigung des Testaments mit Eröffnungsniederschrift an den Alleinerben, da dieser dann ja einen offiziellen Erbnachweis ( auch zur Grundbuchberichtigung) in Händen hätte. Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit wurde noch nicht eingereicht.
Kann ich unter diesen Voraussetzungen die begl. Abschriften des Testaments und der Niederschrift hinausgeben bzw. mit welcher Rechtsgrundlage kann ich die Aushändigung verweigern?
Besten Dank bereits jetzt für die Antworten