Guten Morgen,
ich habe mir heute schon den Wolf gesucht im GNotKG nach der Nachfolgeregelung zu § 93 a KostO. Ich habe nichts gefunden. Bedeutet dies, dass der Gesetzgeber keine Haftung mehr für die Verfahrenspflegerkosten mehr möchte???
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
isophane