Hallo !
Habe einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins vorliegen.Dieser Erbschein wird nur für die Vorlage bei der Rentenversicherung benötigt.
Nach altem Recht habe ich einen Erbschein erteilt mit dem Zusatz : Nur für Rentenzwecke gebührenermäßigt erteilt.
Gibt es das nach GNotKG auch noch ?Kostet der Erbschein weiterhin nichts ?