Hallo zusammen,
ich arbeite bei einem Sozialleistungsträger (Rentenversicherung) und habe Fragen zum Insolvenzrecht, die mich in einem Fall beschäftigen. Leider bin ich mit der InsO nicht täglich befasst. Es wäre deshalb schön, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte. Hier mein Problem:
Wir haben versehentlich nach Ablauf der Abtretungserklärung nach § 287 InsO an einen Treuhänder noch Beträge ausgezahlt. Können wir diese wieder von ihm zurückgefordern, wenn der Treuhänder die Beträge fälschlicherweise bereits an die Gläubiger ausgekehrt hat?
Von wem hat dann die Rückforderung ggf. zu erfolgen? Vom Treuhänder persönlich oder von der Masse?
Kann die Rückforderung durch Bescheid (§ 50 SGB X) oder muss sie zivilrechtlich (§ 812 ff BGB) erfolgen?
Lieben Dank an alle, die mir helfen!