A und B sind Grundstückseigentümer zu je 1/2. Der Anteil des B ist mit 2 Zwangssicherungshypotheken belastet: Rang 1 TEUR 10,0 (Gläubiger 1) und Rang 2 TEUR 15,0 (Gläubiger 2). A und B haben jeweils die Teilungsversteigerung beantragt (bzw. beigetreten). Gerichtlicher Verkehrswert sei TEUR 25,0.
1. (Abgesehen von den Verfahrenskosten) Wie hoch ist das geringste Gebot?
2. Wie Frage 1. - nur betreibt Gläubiger 1 seinerseits zusätzlich die Zwangsversteigerung?
3. Gläubiger 1 betreibt keine Zwangsversteigerung: (Unterstellt er sei Meistbietender) Wieviel kann/darf Gläubiger 1 bieten, um kein frisches Geld in die Hand nehmen zu müssen ( w/ § 114 a ZVG)?
4. Wie Frage 3. - nur betreibt Gläubiger 1 seinerseits die Zwangsversteigerung?
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