Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Der nach § 119 FlurbG bestellte Pfleger teilt mit, dass der Grundstück veräußern möchte und bereits einen Käufer gefunden hat.
Meine Frage:
Widerspricht die Veräußerung nicht dem Fürsorgebedürfnis der Pflegschaft?
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist doch hauptsächlich die Neuvermessung des Grundstücks, warum sollte also veräußert werden?
MfG