Moin!
Ich arbeite an einem Gericht, das für EGVP in Rechtssachen nicht zugelassen ist. Heute wird mir eine Akte mit einer per EGVP eingelegten sofortigen Beschwerde gegen einen KFB vorgelegt.
Ich hatte bisher noch keinen Anlass, mich näher mit dem Thema zu beschäftigen und habe daher nur mal schnell zwischendurch quergelesen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind doch Eingaben, die unzulässigerweise per EGVP eingehen unbeachtlich, oder? Also so zu behandeln, als wären sie nicht eingegangen?