Hallo zusammen,
ich komme allein nicht weiter und bräuchte Eure Hilfe!
Ich habe eine Teilungserklärungsänderung zur Prüfung vorliegen, die aus unterschiedlichen "Bausteinen" besteht (Unterteilung, Umwandlung Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum usw.).
Probleme bereiten mir 2 nachträglich angebrachte Balkone an denen, soweit möglich, Sondereigentum begründet werden soll.
M.E. nach handelt es sich hierbei um die nachträgliche Begründung von Sondereigentum, so dass neben den Eigentümern auch sämtliche Berechtigte in Abteilung II und III zustimmen müssten, sofern es sich nicht um Globalrechte handelt.
In Abteilung II habe ich diverse Reallasten zwecks Wärmelieferungsverpflichtung (Teileinheit Technikzentrale).
Die Zustimmungen zu bekommen ist aus praktischen Gründen wohl ausgeschlossen.
Möglich wäre wohl der Weg über das Unschädlichkeitszeugnis.
Der Notar ist der Ansicht, dass bei oben geschildertem Sachverhalt keine rechtliche Beeinträchtigung der Reallastgläubiger (einer nicht "begünstigten" Einheit) möglich ist, die Zustimmungen somit nicht gebraucht werden.
Was sagt Ihr dazu?
Im Ergebnis finde ich das Erfodernis der Zustimmungen selbst überspitzt, ich habe aber keine Entscheidung ect. zu der Thematik gefunden, die das stützt.
Eine Kollegin meinte, Sie würde eher keine Zustimmungen verlangen, da die neuen Balkone wesentliche Bestandteile der dazugehörigen Wohneinheit wären (die im Sondereigentum stehen).
Diese Aussage kann ich aber nicht einordnen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!!