diese Indizien gelten vice versa auch für die Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit.
interessanter Ansatz
Tja...leider nicht von mir (BGH). Deswegen ist es ja so immens wichtig wirklich jedes Blatt der Schuldnerunterlagen umzudrehen und auszuwerten. Die reine retrograde Betrachtungsweise wird ja nicht immer von den OLG´s so akzeptiert. Da müssen dann noch zusätzliche Indizien bei - sprich alle Sachverhalte von jedem möglichen und unmöglichen Anfechtungsgegner. Ist zwar extremst aufwändig, lohnt sich aber immens für die Masse und für die Quote.