Ein herzliches Hallo an Alle und eine Bitte um Hilfe!
Uns liegt ein Urteil vom LG vor und ein Antrag auf Grundbuchberichtigung, gestellt von der Staatsanwaltschaft.
Urteil: "Der Beklagte wird zu ... Jahren verurteilt. Der Verfall des Wertersatzes wird angeordnet."
Der Staatsanwalt beantragt gemäß § 14 GBO die Grundbuchberichtigung zugunsten des Beklagten, auf das Urteil wird verwiesen.
In der Urteilsbegründung steht u.a, dass die damalige Auflassung an den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer ein Scheingeschäft war, da das Geld von dem Beklagten kam.
Wir hatten so einen Fall noch nicht und fragen uns nun, ob tatsächlich eine Antragsberechtigung durch die Staatsanwaltschaft besteht und ob das Urteil für eine Grundbuchberichtigung überhaupt ausreichend ist.
Was ist mit dem derzeitigen Eigentümer?
Irgendwie kommen wir mit unseren Überlegungen zu keinem Ergebnis.
Kann uns jemand helfen?
ip