Örtlich zuständiges Gericht


  • Offensichtlich geht es dem Schuldner darum, dass die Insolvenz nicht weiter bekannt wird.

    Vor seinen Gläubigern kann er sich doch eh nicht verstecken, die werden ja wohl informiert..... Spätestens bei Eröffnung steht´s doch eh in den Veröffentlichungen. :gruebel:

  • Vor seinen Gläubigern kann er sich doch eh nicht verstecken, die werden ja wohl informiert..... Spätestens bei Eröffnung steht´s doch eh in den Veröffentlichungen. :gruebel:

    Es geht dem Schuldner in diesem Fall um das öffentliche Ansehen - und wer liest schon die Insolvenzbekanntmachungen vom Gericht Weitweg?

    Natürlich hat sich die Insolvenz trotzdem herumgesprochen.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.


  • Offensichtlich geht es dem Schuldner darum, dass die Insolvenz nicht weiter bekannt wird.

    Vor seinen Gläubigern kann er sich doch eh nicht verstecken, die werden ja wohl informiert..... Spätestens bei Eröffnung steht´s doch eh in den Veröffentlichungen. :gruebel:

    Nun ja, die Information setzt ja voraus, dass der Schuldner seine Gläubiger angibt oder dass er eine geordnete Buchhaltung hat, aus der man Informationen über Gläubiger entnehmen kann...

    Da waren wir schon mehrfach durchaus überrascht, wie man bei gewerblichen Schuldnern als Gläubiger quasi "in Vergessenheit geraten" kann :gruebel:

    Und bei Veröffentlichungen schaut man ja eher oberflächlich sein eigenes Revier durch (wobei wir zu den wenigen Ausnahmen im gewerblichen Bereich gehören, die das überhaupt tun...)

    Insofern ist die Taktik, das Verfahren an einem anderen Ort zu verlagern, uU durchaus nicht zum Nachteil des Schuldners :teufel:

  • Wenn da aber ´ne ganze Menge an Gläubigern mit nicht unerheblichen Forderungen "vergessen" wird, dürfte der Schuldner sich dann doch auf sehr dünnem Eis bewegen.

  • Wer richtig clever ist verlegt seinen Wohnsitz vor der Anmeldung (6 Monate reichen) noch nach England oder Frankreich oder ... Erst dann ist der angemessene Schutz vor inländischen Gläubigern und eine kurze Wohlverhaltensphase wirklich garantiert.
    Insoweit: Hier ein offenbar halbherziger Versuch :D

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Wer richtig clever ist verlegt seinen Wohnsitz vor der Anmeldung (6 Monate reichen) noch nach England oder Frankreich oder ... Erst dann ist der angemessene Schutz vor inländischen Gläubigern und eine kurze Wohlverhaltensphase wirklich garantiert.
    Insoweit: Hier ein offenbar halbherziger Versuch :D

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Soweit ich weiss, wird zumindest in England die tatsächliche Verlagerung des Aufenthaltortes zumindest stichprobenartig geprüft und vorausgesetzt, dass man seinen Unterhalt dort selber bestreitet.

    Aber bei denjenigen Kandidaten, die so gut informiert sind, darf wohl vorausgesetzt werden, dass für so einen Fall Vorsorge getroffen ist und sich schon irgendein wohlwollender Verwandter/Bekannter findet, der ganz selbstlos für den Lebensunterhalt sorgt ohne dass allzuviel Geld übrig bleibt - Sprach und Milieustudien im Ausland können ja zur Weiterbildung nie schaden und müssen unterstützt werden :teufel:

  • Wer richtig clever ist verlegt seinen Wohnsitz vor der Anmeldung (6 Monate reichen) noch nach England oder Frankreich oder ... Erst dann ist der angemessene Schutz vor inländischen Gläubigern und eine kurze Wohlverhaltensphase wirklich garantiert.
    Insoweit: Hier ein offenbar halbherziger Versuch :D

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Soweit ich weiss, wird zumindest in England die tatsächliche Verlagerung des Aufenthaltortes zumindest stichprobenartig geprüft und vorausgesetzt, dass man seinen Unterhalt dort selber bestreitet.

    Aber bei denjenigen Kandidaten, die so gut informiert sind, darf wohl vorausgesetzt werden, dass für so einen Fall Vorsorge getroffen ist und sich schon irgendein wohlwollender Verwandter/Bekannter findet, der ganz selbstlos für den Lebensunterhalt sorgt ohne dass allzuviel Geld übrig bleibt - Sprach und Milieustudien im Ausland können ja zur Weiterbildung nie schaden und müssen unterstützt werden :teufel:

    Nicht ganz zu bis zum Ende gedacht und bekanntlich sind hinten die Enten fett:

    Falls sich später herausstellen sollte, dass der Wohnsitz lediglich zur Erlangung der RSB nach England verlegt worden ist, kann die RSB auch wieder annuliert werden. Nach meinem Stand gibt es da keine Fristen....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Auf einer Fortbildung war mal die Rede davon, dass, ich glaube in Frankreich, eine Würdigkeitsprüfung durchgeführt werde. Da würde hier wahrscheinlich so mancher Schuldner durchfallen :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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