Mir schon. Habe gerade einen kleinen inneren Reichsparteitag.
Finde ich merkwürdig, dass ein Rechtspfleger sich freut, dass der BGH über ein für unsere Arbeit so bedeutsames Problem mit einer Ignoranz hinweggeht, die kaum zu fassen ist.
Es findet sich nämlich an keiner Stelle der Entscheidung eine Erklärung, die auch nur andeutungsweise erkennen lässt, dass sich der Senat mit den Argumenten, die für einen automatischen Vertretungsausschluss vorgebracht wurden, überhaupt auseinandergesetzt hat. Fazit: Nicht das Ergebnis ist das Problem, sondern der Umgang mit Problemen aus dem Bereich der Rechtspflegeraufgaben. Einen Grund zur Freude sehe ich weit und breit nicht.