Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen...Habe hier eine Anmeldung bzgl. Vertr.regelung, die wie folgt aussieht:
Der Vorstand besteht aus mehreren Mitgliedern ( So vertr. nach § 26 BGB)
Weiter heißt es zwar: Sollte der Vorstand aus einer Person bestehen, dass heißt dieser zugleich 1. Vorstand...(soll nicht eingetragen werden)
Ich hatte es beanstandet, da ich das zu ungenau finde.(Eintragung: Vorstand besteht aus mehreren Personen) Jetzt bekomme ich eine Antwort von wegen man müsste die Absätze im zusammenhang sehen, da wäre es dann sehr wohl eintragungsfähig..
Richtig? Evtl. Fundstellen?
DANKE