Eine Kindesmutter reicht einen Antrag zur Einbenennung ein und erklärt, dass der Vater des Kindes unbekannten Aufenthalts im Kosovo sei. Die elterliche Sorge wurde auf sie allein übertragen. Der KV wurde von 11 Jahren in den Kosovo abgeschoben. Nach anfänglichen Telefonkontakten gibt es sei Jahren keinen Kontakt mehr. DIe Kindesmutter hat versucht den Aufenthalt des KV zu emitteln, auch die Botschaft im Kosovo angeschrieben. Keiner kann ihr Auskunft zu einer zustellfähigen Adresse geben, zumal im Kosovo auch keine Meldepflicht besteht.
Kann ich die Beteiligung des Vaters im Verfahren, seine Anhörung und die Zustellung des Beschlusses auch über eine öffentliche Zustellung erreichen?
Oder kann das Verfahren wegen der fehlenden Adresse gar nicht erst begonnen werden?
Es wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Vielleicht hat jemand mit so einem ähnlichen Verfahren schon mal Erfahrungen gemacht?