Schuldner hatte sich trotz Aufforderung seit Mitte 2012 nicht mehr gemeldet. 2013 wurde die Kostenstundung für die WVP aufgehoben. Ende 2013 habe ich den Schuldner zur Zahlung der 119 € aufgefordert. Die kamen nicht.
Im März 2014 wurde dem Schuldner auf Grund meines Antrags die RSB versagt.
Nun erfahre ich telefonisch von der hiesigen Spaßkasse, dass der Schuldner bereits im Januar 2014 verstorben war - die RSB wurde also einem Verstorbenen versagt und offensichtlich der Beschluss zugesellt. Und niemand hat´s bemerkt. Keine Ahnung, wem der Beschluss tatsächlich zugestellt wurde.
Muss ich was veranlassen? Irgendwie widerstrebt es mir, den Verstorbenen durch so einen Beschluss unwissentlich in Misskredit gebracht zu haben. Und der Beschluss ist ja nun auch nicht wirklich richtig. Aktenzeichen vom Nachlassgericht habe ich. Problem war möglicherweise beim Abgleich der Daten innerhalb des Gerichts, dass man mit Doppel-L und Doppel-P an den falschen Stellen das Zusammengehören der Daten nicht feststellen konnte. Was ändert sich denn, wenn ich die Daten der beiden Abteilungen passend zusammenbringe?